Leihmeerschweinchen.
Viele Meerschweinchenbesitzer kommen aus den verschiedensten Gründen irgendwann zu der Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihrer Meerschweinchen keine neuen Tiere mehr zu sich nehmen möchten. Zur artgerechten Haltung gehören aber immer mindestens 2 Meerschweinchen. Nicht nur, dass man auch das noch hinterbliebene Tier liebt und sich nicht davon trennen möchte, auch für das möglicherweise betagte Tier wäre es ein schlimmes Schicksal, wenn es in ein Tierheim abgeschoben würde.
Was also tun?
Eine Möglichkeit, die wir hier vorstelle, wäre ein Leihmeerschweinchen. In der Schweiz ist dies z. b. ein häufiges Modell, da hier vom Tierschutzgesetz aus, kein Meeri alleine gehalten werden darf. Viele Züchter auch in Deutschland haben dieses Modell übernommen. Sie haben Meerschweinchen, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden. Das ist spätestens ab dem 3. Lebensjahr der Fall. Diese Tiere könnten aber auch noch gut mit einem anderen Meerschweinchen vergesellschaftet werden. Stirbt dann der Partner, für den es als Gesellschafter eingesetzt wurde, wird es an den Eigentümer (Züchter) zurückgegeben. Bei uns geht ein Leihmeerschweinchen max. 1x als Leihmeerscheinchen, wenn es zurück kommen sollte, suchen wir einen tollen Endplatz für dieses.
Wie funktioniert das?
Ein Tier ist niemals eine Sache und man kann ein Leihmeerschweinchen nicht mit einem "Leasingauto" vergleichen. Es handelt sich schließlich um ein Lebewesen. Deshalb gibt es Bedingungen, welche in einem speziellen Leihmeerschweinchenvertrag festgelegt werden.
Wir werden versuchen einen passenden Partner zu finden. Sollte sich innerhalb der Eingewöhnungszeit von 3 Wochen herausstellen, dass sich die beiden Tiere nicht miteinander vertragen, versuchen wir entweder ein anderes Tier zur Verfügung zu stellen (wenn vorhanden)oder nehme es zurück und die Leihgebühr wird zurück erstattet.
Wir verpflichtet uns, das Tier im Bedarfsfall, also nach dem Ableben des Partnermeerschweinchens, zurück zu nehmen. In diesem Fall wird die Leihgebür nicht zurückerstattet.
Wir geben natürlich nur augenscheinlich gesunde Tiere ab, aber es kann niemand eine Garantie dafür übernehmen, dass das Tier nicht während der Ausleihdauer erkrankt. Der Besitzer übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Tier in diesem Fall vom Tierarzt behandelt wird. Ebenso hat er die Kosten für eine etwaige Behandlung zu tragen.
Sollte der Partner des Leihmeerschweinchens durch eine Infektionskrankheit versterben, so muss das Leihmeerschweinchen für einen je nach Krankheit variierenden Zeitraum in Quarantäne bei dem Besitzer bleiben, um unseren Tierbestand nicht zu gefährden. Sollte das Leihmeerschweinchen zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Rückgabe, in der Regel nach dem Tod des Partnermeerschweinchens, an einer Infektionskrankheit erkrankt sein, so muss es bis zur vollständigen Genesung beim Besitzer verbleiben. Das gilt auch für einen Befall von Endo- oder Ektoparasiten. (z. B. Milben, Haarlinge, Würmer, Kokzidien, Pilze)
Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit uns Kontaktauf, wir werden Sie dann beraten, wie wir Ihnen am Besten helfen können.
Leihmeerschweinchen werden nur Regional vermittelt kein Versand oder MFG